Straßenausbau-Beitragssatzung

Straßenausbau

Stellungnahme zur Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS)

Im Mai 2020 hat der Gemeinderat Verbesserungen in der Satzung beschlossen, die zu Einsparungen für die Anlieger führen.

  • Der Beitrag kann in jährlichen Raten bis zu 20 Jahren gezahlt werden
  • Die Eckgrundstücke werden weniger stark belastet
  • Zuschüsse Dritter senken nicht mehr nur den Aufwand für die Gemeinde, sondern senken die Kosten für den Gesamtaufwand
  • Die Gemeinde übernimmt einen erheblichen Anteil der Kosten
  1. bei reinen Anliegerstraßen 25 %
  2. bei vorwiegend von Anliegern benutzten Straßen 40 %
  3. bei allen anderen Straßen 70 %

Durch diese Satzungsänderung werden die Anlieger deutlich entlastet und die Gemeinde trägt einen höheren Anteil der Kosten.

Die FDP-Ratsfraktion hat sich intensiv mit der Straßenausbaubeitragssatzung beschäftigt. Ihr ist bewusst, dass landesweit von verschiedenen politischen Seiten die Abschaffung der Satzung gefordert wird, auch seitens der Landes-FDP.

Allerdings stellt sich die Frage: wer die Kosten für den Straßenausbau übernimmt. Land und Bund zeigen keinerlei Bereitschaft dazu. Die Mittel müssen also in der Gemeinde selbst aufgebracht werden. Infrage kommt die Erhöhung der Grundsteuer, die aber nicht zweckgebunden für den Straßenausbau erhoben werden kann.

Die FDP-Ratsfraktion verschließt sich nicht einer möglichen Finanzierung über eine Grundsteuererhöhung, will aber vor einer Entscheidung den Ausgang der Neubewertung der vom BVerfG beanstandeten Einheitswerte und der Grundsteuerbemessung abwarten. Denn erst danach kann eine seriöse Finanzierung des Gemeindestraßenausbaus geplant und umgesetzt werden.

Dr. Harten Voss                                                                                                          02.12.2020

Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Gemeinde Südheide